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27.08.23 –
Der unten zum Download stehende Fragenkatalog wurde der Herrenberger Verwaltung sowie allen Stadträt*innen zugänglich gemacht. Nachfragen können an H.Voelker@ oder herrenberg.deW.Pfisterer-Preiss@ gerichtet werden. In Kürze ergeht eine Pressemitteilung zu dem Thema. Herrenberg.de
Die zentrale Frage ist:
CUI BONO - Wer gewinnt?
Das Gutachten von Lohfert & Lohfert beleuchtet ausschließlich die gesundheitsökonomischen Aspekte innerhalb des KVSW.
Ein fundamentales Defizit des Gutachtens besteht darin, dass nicht aufgezeigt wird, wie die „Abwanderung“ von 50% der Fallzahlen im LKR Calw und 30% der Fallzahlen im LKR Böblingen mit dem Medizinkonzept 2023 wieder zurückgewonnen werden können. Eine Analyse, welche Bedarfe die Patienten haben und welche Angebote im KVSW diesbezüglich fehlen, so dass die Patienten motiviert sind, sich außerhalb des KVSW behandeln zu lassen, wird nicht vorgelegt. So kann keine Strategie entwickelt werden, die aufzeigt, wie die Auslastung bzw. der effCaseMix gesteigert werden kann. Die buchhalterischen Ergebnisse der Krankenhäuser werden offengelegt. Welche Anteile buchhalterische Risikoabwägungen, sowie Abschreibungen auf eigenfinanzierte Investitionen an den ausgewiesenen buchhalterischen Verlusten des KVSW aufgelöst nach den einzelnen Krankenhäusern haben, sind den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht zu entnehmen. Wie kann es sein, dass in 2023 im KVSW ein Defizit von 70 Mio € anstehen soll, wenn für ganz Baden-Württemberg der BWKG mit einem Defizit von „nur“ 620 Mio € rechnet? Was läuft hier schief?
Es fehlt die systemische Analyse, in der das Transport- und Rettungswesen, die voraussichtliche Entwicklung der niedergelassenen Ärzte, die Auswirkungen einer alternden Gesellschaft auf den Bedarf an wohnortnahen, medizinischen Leistungen und insbesondere der Pflege berücksichtigt werden.
Bei der Lektüre drängt sich der Verdacht auf, dass die Krankenhauslandschaft möglichst darauf ausgerichtet werden soll, wie unter dem Druck von 70 Mio. € Defizit in 2023 das betriebswirtschaftliche Ergebnis des KVSW unter den derzeitigen Abrechnungsregeln der aDRGs optimiert werden kann. Das Gutachten ist darauf zugeschnitten die Flugfeldklinik (FFK) bestmöglich im KVSW zu platzieren. Dafür wird das Angebot der kleineren Krankenhäuser im KVSW entsprechend zurechtgestutzt: Da eine Geburt abrechnungstechnisch mit einer Knie-OP nicht mithalten kann, wird nicht davor zurückgeschreckt, den auch überregional sehr gut angenommenen hebammengeführten Kreissaal in Herrenberg kurzerhand zu schließen. En passant vergrault der KVSW die wirtschaftlich unattraktiven „Einpendler“-Geburten.
Als Ausgleich für die FFK im LKR Böblingen werden Zugeständnisse an den LKR Calw „herbeibegutachtet“. Kuriositäten wie die wohnortnahe Versorgung der Bürger ausschließlich über das Kriterium von 30 Minuten Auto-Fahrzeit nach „Google Maps“ abzuleiten, sind bemerkenswert.
Der vorgelegte Fragenkatalog hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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