03.04.24 –
Antrag:
Die Verwaltung möge untersuchen,
- ob das kommunale Jugendreferat grundsätzlich an einen Freien Träger, z.B. den Stadtjugendring e.V. (SJR e.V.) übertragen werden kann.
- welche Aufgabenbereiche bzw. die Koordinierung dieser (außerschulische Jugendbildung, Jugendverbandsarbeit usw.) ggf. an einen Freien Träger übergehen und welche bei der Stadt verbleiben sollen.
- welche Strukturen beim Freien Träger für die Übernahme des Kommunalen Jugendreferates geschaffen werden müssen und in welchem Umfang finanzielle und personelle Ressourcen für die Leistungserbringung durch den Stadtjugendring angepasst werden müssen.
Begründung:
- Die gesetzlichen Grundlagen für die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit er-geben sich aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII / KJHG) aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg sowie aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Im Kern bilden die §§ 11 bis 14 SGB VIII (Jugendarbeit, Förderung der Jugend-verbände, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) die gesetzliche Fachgrundlage der Kommunalen Jugendreferate bei der Umsetzung jugendpolitischer Zielsetzungen der Kommunen.
- Der SJR e.V. wurde 2001 mit Unterstützung der Stadt Herrenberg gegründet. Es wurde ihm damals jedoch nicht die Hoheit des Kommunalen Jugendreferates übertragen, obwohl er zwischendurch Aufgaben eines Kommunalen Jugendreferates wahrgenommen hat.
- „Herrenberg verfügt über ein vielfältiges Angebot an Jugendarbeit sowie umfängliche Jugendhilfeangebote. In den letzten Jahren zeigte sich vermehrt, dass eine Gesamtkoordination dieser Angebote fehlt. Das Fehlen der Gesamtkoordination zeigte sich vor allem, wenn es darum ging, Angebote der Jugend(sozial-)arbeit weiterzuentwickeln“ (DS-Nr. 2023-009)
- 2021/2022 hat der Stadtjugendring in Kooperation mit dem Amt für Schule, Sport, Jugend und Soziales am Förderprogramm „Projekt Jungsein in der Kommune (PJuK)“ teilgenommen. Die Projektergebnisse wurden im Februar 2023 dem Finanzausschuss und Gemeinderat vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt Vorschläge zu den Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und dem Gemeinderat zu Beschlussfassung vorzulegen. Mangels personeller und finanzieller Ressourcen bei der Stadtverwaltung wurde die Thematik nicht aufbereitet und im zurückliegenden Jahr im Gemeinderat nicht weiter beraten. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die Übertragung des Kommunalen Jugendreferates an einen Freien Träger zielführender wäre.
- Neben alten bekannten Themen die Kinder und Jugendliche betreffen, ploppen immer wieder neue auf, z.B. Demokratiestärkung, Schutzkonzeptentwicklung Jugendarbeit, von denen unklar ist, wer zuständig ist, wer das Thema in die Hand nimmt und wer ggf. Fördergeld beantragt.
- Unseres Erachtens ist es Zeit zu beraten wo die Zukunft des Kommunalen Jugendreferates gesehen wird und welcher personeller und finanzieller Ressourcen es bedarf um den gesetzlichen Grundlagen Rechnung zu tragen.
- Außer Frage ist, dass es im Falle einer Übertragung des Kommunalen Jugendreferates an einen Freien Träger bei der Stadtverwaltung nach wie vor eine*n Ansprechpartner*in für Kinder- und Jugendarbeit geben und die Stadt nach wie vor eine Scharnierfunktion zwischen Freien Trägern und Kommune ausfüllen muss.
Für die Fraktion
Waltraud Pfisterer-Preiss, Dr. Heike Voelker
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