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22.03.15 –
Mehr direkte Demokratie auf kommunaler Ebene
Seit Jahren steht eine mahnende Postkarte vom Verein „Mehr Demokratie e.V.“ auf meinem Küchenfensterbrett: „Schlusslicht Baden-Württemberg“? In Punkto direkter Demokratie und Beteiligung der Bürgerschaft nimmt unser Land bundesweit den peinlichen 16. und letzten Platz ein. Jetzt kann die Karte endlich ins Altpapier. Auf Initiative der grün-roten Landesregierung soll eine Vereinbarung von allen vier Landtagsfraktionen vor der Sommerpause beschlossen werden, in der auch auf kommunaler Ebene die Hürden für mehr Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gesenkt werden.
Besonders bedeutsam ist, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch zur Bauleitplanung zulässig sind. Bisher war dieser Bereich von Bürgerentscheiden ausgeschlossen. Aber gerade diese Themen – wie entwickeln wir unsere Gemeinde weiter, wo wollen wir neue Bebauungspläne und was sollen sie im Grundsatz festsetzen, was wollen wir entwickeln, was wollen wir besonders schützen – treiben die Menschen besonders um. Wir erleben auch immer wieder, dass es in der Bürgerschaft dazu konkrete Vorstellungen und ein breites Wissen gibt.
Zugleich sinken die Hürden für Bürgerbegehren, die einen Bürgerentscheid beantragen. In naher Zukunft müssen dafür nur noch sieben statt bisher zehn Prozent der stimmberechtigten BürgerInnen unterschreiben. Um ein Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats einzuleiten, wird die Frist des Unterschriftensammelns von sechs Wochen auf drei Monate verdoppelt. Damit bestimmen die Bürgerinnen und Bürger aktiv mit, welche Themen auf die politische Agenda kommen. Der Austausch zwischen Bevölkerung, Verwaltung und Gemeinderat wird intensiver werden.
Auch die Hürden für Bürgerentscheide werden gesenkt: Das Quorum zur Verbindlichkeit wird von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. D.h. wenn eine Frage der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt wird, muss die Mehrheit, die den Entscheid für sich gewinnt, gleichzeitig 20 Prozent der Wahlberechtigten repräsentieren. Dann ist er gültig
Viele sehen in einer intensiveren direkten Mitbestimmung der Bürgerschaft eine Gefahr für die repräsentative Demokratie, weil die Macht des gewählten Gemeinderats beschnitten werde und sich „falsche“ Weichenstellungen ergeben könnten. Aber mit dem neuen Gesetz sind die Hürden weiterhin hoch genug gegen unausgereifte Spontanvorschläge. Und unsere Erfahrung mit dem Mitmachen in Herrenberg zeigt, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sich verantwortungsvoll einbringen.
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